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Aufgabenstellung:

Am 01.01.2007 stieg der allgemeine Umsatzsteuersatz von auf des Nettoverkaufspreises, während der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei verblieb.

  1. Wie groß war die relative Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes?
  2. Angenommen, ein Verkäufer konnte die Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes voll an den Kunden weitergeben.
    Um wieviel Prozent stieg der Bruttoverkaufspreis?
  3. Angenommen, der Verkäufer konnte die Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes überhaupt nicht an den Kunden weitergeben.
    Um wieviel Prozent fiel der Nettoverkaufspreis?
  4. Jemand nimmt an, dass seine monatlichen Bruttoausgaben zu je Ausgaben betreffen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen und bei denen die Umsatzsteuererhöhung vom Verkäufer voll weitergegeben werden konnte bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen und bei denen die Umsatzsteuererhöhung vom Verkäufer überhaupt nicht weitergegeben werden konnte.
    Um wieviel Prozent stiegen die monatlichen Bruttoausgaben durch die Umsatzsteuererhöhung, wenn unterstellt wird, dass sich das Verbrauchsverhalten durch die Steuererhöhnung nicht geändert hat?

Lösungsweg:

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a) Relative Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes

b) Um wieviel Prozent stieg der Bruttoverkaufspreis?

c) Um wieviel Prozent fiel der Nettoverkaufspreis?

d) Um wieviel Prozent stiegen die monatlichen Bruttoausgaben durch die Umsatzsteuererhöhung, wenn unterstellt wird, dass sich das Verbrauchsverhalten durch die Steuererhöhnung nicht geändert hat?

Unter den genannten vier Ausgabengruppen betraf eine Erhöhung nur diejenigen, die dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen und bei denen die Umsatzsteuererhöhnung vom Verkäufer voll weitergegeben werden konnte, die anderen drei Gruppen bleiben unverändert.

Die Bruttoausgaben stiegen also um

Lösung: